Wovon hängt der Preis für ein Gerüst ab?
Das hängt vor allem von der Gerüstfläche, der Höhe und der Standzeit ab. Nach einem kurzen Gespräch oder einem Blick vor Ort bekommen Sie von uns ein klares, schriftliches Angebot – für Sie unverbindlich, bis Sie es annehmen. Abgerechnet wird nach Gerüstfläche (Aufmaß) und Standzeit; Verlängerungen kommen wochenweise dazu. Richtwerte und eine Beispielrechnung stehen auf der Seite Was kostet ein Gerüst?
Wie früh sollte ich ein Gerüst anfragen?
Je früher, desto besser – vor allem im Frühjahr und Sommer, wenn viele Fassaden und Dächer gemacht werden. Rufen Sie an, sobald Sie wissen, wann Ihre Handwerker anfangen.
Wer kümmert sich um die Genehmigung, wenn das Gerüst auf dem Gehweg steht?
Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund, braucht es in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis (in Berlin beim Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks, in Brandenburg je nach Ort bei Stadt, Gemeinde oder Amt) und in der Regel zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Als durchschnittliche Bearbeitungszeit nennt das Service-Portal Berlin einen Monat ab vollständigem Antrag. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.
Was ist, wenn die Arbeiten länger dauern?
Die Standzeit wird vorher abgesprochen. Dauert es länger, verlängern wir unkompliziert – ein Anruf genügt.
Arbeiten Sie auch für Firmen und Hausverwaltungen?
Ja. Dachdecker, Maler, Fassadenbauer und Hausverwaltungen rufen uns direkt an und stimmen Auf- und Abbau mit ihrem Bauablauf ab. Mehr für Betriebe.
Wie läuft eine Anfrage bei Ihnen ab?
Sie können uns telefonisch unter 0177 2930039, per E-Mail an kontakt@geruestbau-pfeiffer.de oder über das Anfrageformular unten kontaktieren. Fotos von Haus und Zufahrt helfen uns, das Projekt einzuschätzen; bei Bedarf sehen wir uns Ihr Bauvorhaben vor Ort an. Den Auftrag erteilen Sie erst, wenn Preis und Termin für Sie passen.
Woran erkenne ich, ob ein Gerüstbauer zuverlässig ist?
Gerüstbauer ist in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A Nr. 11 HwO). Selbstständig betreiben darf es nur, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 HwO). Fragen Sie im Zweifel nach der zuständigen Kammer – für uns ist das die Handwerkskammer Frankfurt (Oder). Achten Sie außerdem darauf, dass Standzeit und Verlängerung schriftlich festgehalten sind.
Wird das Gerüst geprüft, bevor darauf gearbeitet wird?
Ja. Nach dem Aufbau prüfen wir jedes Gerüst, kennzeichnen es am Zugang und übergeben es erst dann. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen (§ 14 Abs. 1 BetrSichV). Betriebe, deren Beschäftigte auf dem Gerüst arbeiten, müssen außerdem dafür sorgen, dass es vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrolliert wird (§ 4 Abs. 5 BetrSichV).
Kann ich bei Ihnen Gerüste mieten?
Ja – Aufbau, Verankerung, Prüfung und am Ende die Demontage übernehmen dabei immer wir. Neben Fassaden-, Arbeits- und Schutzgerüsten stellen wir Dachfanggerüste als Absturzsicherung an der Traufe. Mehr dazu unter Gerüst mieten.
Welche Orte fahren Sie an?
Alle zwölf Berliner Bezirke (siehe Gerüstbau in Berlin) und alle Orte im Umkreis von rund 50 Kilometern um Rüdersdorf – zum Beispiel Strausberg, Erkner, Fürstenwalde, Bernau, Königs Wusterhausen und Eberswalde.